Reihenuntersuchungen
Wir, die Zahnärztinnen und die Prophylaxehelferinnen, führen die Gruppenprophylaxe durch.
Unter zahnmedizinischer Gruppenprophylaxe versteht man die flächendeckende Durchführung von Prophylaxemaßnahmen, in der Regel durch Zahnärzte und zahnärztliches Fachpersonal, zur Erhaltung, Förderung und Verbesserung der Mundgesundheit.
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Die rechtlichen Grundlagen für die zahnmedizinische Gruppenprophylaxe in Schulen und Kindergärten sind § 21 SGB V Verhütung von Zahnerkrankung (Gruppenprophylaxe) und § 7 GDG Gesundheitsdienstgesetz des Landes Schleswig-Holstein.
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Für die Erfüllung dieser Ziele beteiligen sich finanziell die Verbände der Krankenkassen. Für die organisatorische Durchführung der Gruppenprophylaxe ist die Jugendzahnpflege im öffentlichen Gesundheitsdienst des Landes Schleswig-Holstein zuständig.
Die Zahnärztinnen, Frau Dr. Emken, Frau Mehdizadeh und Dr. Krömer kommen jährlich in die Schulen und Kindergärten zur Untersuchung.
Die Maßnahmen der Gruppenprophylaxe sind für Kinder bis zum 12. Lebensjahr in Kindergärten und Schulen.
In Einrichtungen mit besonders hohem Kariesrisiko bis zum 16. Lebensjahr.
Hierzu gehören die zahnärztliche Untersuchung und die Kariesdiagnostik, das altersgerechte Erlernen der Zahnpflege, Fluoridierungsmaßnahmen, Ernährungsberatung und die Motivierung zum Zahnarztbesuch.
Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft zur Förderung der Jugendzahnpflege befindet sich im
Gesundheitsamt des Kreises Segeberg, Jugendzahnärztlicher Dienst,
Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg